Online über diese Webseite dav-shop. Füllen Sie für sich und ggf. Ihre Familienmitglieder das Onlineformular aus und senden Sie es ab. Der Mitgliedsausweis wird in den nächsten Werktagen erstellt und per Post zugeschickt.
Sie können sich einen Aufnahmeantrag ausdrucken und von Hand ausfüllen und diesen per Post oder FAX an unsere Geschäftsstelle senden.
Innerhalb weniger Tage erhalten Sie ihren Mitgliedsausweis per Post. Der Beitrag wird per Lastschrift eingezogen.
Persönliche Abgabe während der Öffnungszeiten. Ausstellung des Mitgliedsausweises ist sofort möglich.
Nein, die Sektionswahl ist frei. Freilich haben Mitglieder aus Kaufbeuren und Umgebung in unserer Sektion gewisse Vorteile, da kurze Wege zu unseren Einrichtungen, wie Bibliothek, Ausrüstungsverleih, Kletteranlage etc. haben. Außerdem ist die Mitgliedschaft in unserer Sektion Voraussetzung zur Teilnahme an Kursen und Touren aus unserem Programm. Für die Basis-Leistungen des DAV wie Versicherung, vergünstigte Hüttenübernachtung ist der Wohnort nicht ausschlaggebend. Die Sektion Kaufbeuren-Gablonz hat Mitglieder in der ganzen Welt.
Sektionswechsel zum Jahreswechsel- Sie kündigen in Ihrer bisherigen Sektion zum Jahresende. Kündigungsschluss ist der 30.09. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung. Diese fügen Sie dem Antrag auf Mitgliedschaft in der neuen Sektion bei. Das Eintrittsjahr in den DAV ist auf der Kündigungsbestätigung vermerkt und die Mitgliedsjahre können somit angerechnet werden.
Sektionswechsel während des laufenden Jahres - Sie kündigen in Ihrer bisherigen Sektion zum Jahresende. Kündigungsschluss ist der 30.09. Sie senden den aktuellen Ausweis ihrer Sektion und den Antrag auf Mitgliedschaft in der Sektion Kaufbeuren-Gablonz an uns. Sie erhalten umgehend einen neuen Ausweis unserer Sektion für das gleiche Jahr, ohne nochmals Beitrag zu bezahlen. Das Einreichen des Ausweises ist zwingend, weil nur dadurch der Beitrag erlassen werden kann. Das Prozedere kann nicht online getätigt werden.
Sektionswechsel zum Jahreswechsel - Sie kündigen bei der Sektion Kaufbeuren-Gablonz zum Jahresende.
Kündigungsschluss ist der 30.09. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung. Dann stellen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der neuen Sektion und reichen die von uns erhalte Kündigungsbestätigung mit ein.
Sektionswechsel während des laufenden Jahres - Sie kündigen bei der Sektion Kaufbeuren-Gablonz zum Jahresende. Kündigungsschluss ist der 30.09. Sofern die neue Sektion den aktuellen Jahresbeitrag erlässt (freiwillige Leistung der Sektion), geben Sie dort zusätzlich zum Aufnahmeantrag Ihren aktuellen Mitgliedsausweis der Sektion Kaufbeuren-Gablonz ab.
Alle Mitgliedsbeiträge finden Sie auf dieser Seite. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10,00 € (Kategorien A,B,D). Bei der Anmeldung mehrerer Familienangehöriger fällt diese nur 1mal an.
Bei unterjährigem Eintritt werden Mitgliedsbeitrag und ggf. Aufnahmegebühr spätestens eine Woche nach Eintritt per Lastschrift vom Bankkonto eingezogen.
Die Beiträge für die auf das Eintrittsjahr folgenden Jahre werden von allen Mitgliedern per Lastschrift jeweils am ersten Arbeitstag des neuen Jahres vom angegebenen Bankkonto abgebucht. Die Beiträge werden zum Jahresbeginn automatisch fällig, es erfolgt kein Rechnungsversand. Gebühren für Rücklastschriften werden dem Mitglied berechnet. Ihre Alpine Versicherung (ASS) tritt nur bei bezahltem Beitrag in Kraft. Eine Barzahlung der Beiträge ist nicht möglich.
Ja, Voraussetzung hierfür sind gemeinsamer Haushalt und gemeinsames Konto, von dem der Mitgliedsbeitrag eingezogen wird.
Eine Familienmitgliedschaft besteht aus der Partnermitgliedschaft A- + B-Mitglied. Alle im Haushalt lebenden Kinder sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr frei.
Alleinerziehende können auf Antrag ihre Kinder bis 18 Jahre vom Mitgliedsbeitrag befreien lassen.
Gibt es sonstige Ermäßigungen?
Ermäßigungen (B-Mitgliedschaft) erhalten auf Antrag (Antragstellung für`s Folgejahr bis 15.10.) aktive Bergwachtmitglieder über 25 Jahre, Schwerbehinderte nach Vorlage des Ausweises und Rentner ab 70 Jahren. Ebenso ermäßigt sich der Beitrag um 50 % bei Eintritt nach dem 01.09.
Mitglieder anderer Sektionen können in unserer Sektion kostengünstig C-Mitglieder werden.
Die Mitgliedschaft besteht bis zur fristgemäßen Kündigung durch das Mitglied. Die Mitgliedsbeiträge werden je Kalenderjahr erhoben. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht bis zum 30. September (§11 Nr. 1 Satzung) gekündigt wird.
Der Mitgliedsausweis ist mit einem Überlappungszeitraum von insgesamt 3 Monaten, vom 01.12. des Vorjahres bis zum 28.02. des Folgejahres gültig. Haben Sie Ihre Mitgliedschaft gekündigt, tritt die Kündigung zum 31.12. des Kündigungsjahres ein.
In der zweiten Februarhälfte werden die Ausweise direkt von der Druckerei aus verschickt.
Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächst höhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft. Anträge auf Änderung der Kategorie wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 15.10. bei der Sektion eingehen.
Bitte nicht an den DAV-Hauptverband. Für die Pflege der Mitgliederdaten sind wir selber zuständig.
Änderungsmeldungen (Adressänderungen, Bankverbindung, persönliche Daten, Bezug Panorama, Mitteilungsheft, Newsletter) lassen sich bequem und einfach online über mein.alpenverein.de durchführen. Bei Namensänderungen ist eine unterjährige Änderung des Ausweises nicht notwendig.
Ausweis verloren
Die Ausstellung eines Ersatzausweises und Zustellung per Post kostet 5,00 Euro.
NEU! Digitaler Mitgliederausweis zum Download und als PDF zum Speichern. mein.alpenverein.de
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss satzungsgemäß bis zum 30.09. des laufenden Jahres schriftlich erfolgen und wird dann zum 31.12. wirksam. Später eingehende Kündigungen wirken zum 31.12. des Folgejahres. Nach Erhalt der Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung zugeschickt.
Partner bzw. Familienmitglieder, die gekündigt werden sollen, bitte einzeln aufführen. Im Todesfall bitte Kopie der Sterbeurkunde an uns senden.
Kann ich für das laufende Jahr kündigen?
Nein, dies ist grundsätzlich nur zum Jahresende, 31.12. möglich.
Kann ich meine Mitgliedschaft ruhen lassen, z.B. wegen Auslandsaufenthalt oder Arbeitslosigkeit?
Nein, es gibt keine Möglichkeit. Bei einem Auslandsaufenthalt bedenken Sie, dass Ihre DAV-Versicherung weltweit gilt und dass wir das Panorama auf Wunsch weltweit versenden.