Wie kündige ich die Mitgliedschaft? Wann endet sie?
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss satzungsgemäß bis zum 15.10. des laufenden Jahres schriftlich erfolgen und
wird dann zum 31.12. wirksam. Später eingehende Kündigungen wirken zum 31.12. des Folgejahres. Nach Erhalt der Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung zugeschickt.
Partner bzw. Familienmitglieder, die gekündigt werden sollen, bitte einzeln aufführen. Im Todesfall bitte Kopie der Sterbeurkunde an uns senden.
Kann ich für das laufende Jahr kündigen?
Nein, dies ist grundsätzlich nur zum Jahresende, 31.12. möglich.
Kann ich meine Mitgliedschaft ruhen lassen, z.B. wegen Auslandsaufenthalt oder Arbeitslosigkeit?
Nein, es gibt keine Möglichkeit. Bei einem Auslandsaufenthalt bedenken Sie, dass Ihre DAV-Versicherung weltweit gilt und dass wir das Panorama auf Wunsch weltweit versenden.